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5. Besteht die Möglichkeit an einem Tag mehrere Backgänge durchzuführen, | 5. Besteht die Möglichkeit an einem Tag mehrere Backgänge durchzuführen, | ||
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===== §4. Nutzungsentgelt ===== | ===== §4. Nutzungsentgelt ===== | ||
- | (Die Höhe wird nach Gründung der IG festgelegt) | + | 1. Das Buchenholz wird von der IG zum jeweils marktüblichen Preis geordert |
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- | 1. Das Buchenholz wird von der IG zum jeweils marktüblichen Preis geordert. | + | |
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- | 2. Die erforderliche Menge pro Backgang | + | |
- | 3. Für die öffentlichen Backtage wird ein Pauschalbetrag erhoben. Die Höhe des Betrages errechnet sich aus der Anzahl der Backgänge. | + | Der Heizer arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich, |
- | 4. Der Heizer arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich, | ||
===== Nachtrag zum Nutzungsendgelt ===== | ===== Nachtrag zum Nutzungsendgelt ===== | ||
- | Pro Kiste Holz wird für Eckelsheimer und deren Veranstaltungen | + | Pro Kiste Holz wird ein Betrag von 5,00 €uro festgelegt.\\ |
- | Für Auswertige wird ein Betrag von 5,00 €uro/ | + | Zum Backen von Brot oder Braten werden knapp 2 Kisten Holz benötigt. |
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===== §5 Ausschluss Haftung ===== | ===== §5 Ausschluss Haftung ===== |