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Das Backpapier

Nutzungsregeln für den Eckelsheimer Dorfbackofen

§1 Eigentum und Verwaltung

1.Der Dorfbackofen ist Eigentum der Ortsgemeinde Eckelsheim und wird durch die Interessengemeinschaft Dorfbackofen, im weiteren IG genannt, betrieben und verwaltet. Backtermine der Ortsgemeinde stehen an erster Stelle. An zweiter Stelle werden die öffentlichen Backtage geregelt.
2.Nach Voranmeldung wird der Ofen angeheizt und jeder kann sein selbst mitgebrachtes Backgut backen lassen. Für die Heizkosten wird ein Entgeld erhoben.
3.Backgänge für Privatpersonen oder Privatveranstaltungen (darunter zählen auch Vereine und Gewerbetreibende) müssen bei der Terminplanung den Vorrang von §1 Abs.1 beachten.
4.Sonderveranstaltungen, darunter zählen z.B. SommerInn, Hoffeste, Kerb, Tag des offenen Dorfes usw. werden unter Berücksichtigung von §1 Abs.1 gesondert behandelt und können nach Absprache §1.Abs 3 beeinflussen bzw. verschieben.
5.Für NICHT Eckelsheimer vorgemerkte Termine werden bis spätestens 4 Wochen vor dem Termin verbindlich bestätigt, falls nicht vorher von Eckelsheimer Bürgern der Dorfbackofen verbindlich reserviert wird.
6.Die Termine werden von der IG-Dorfbackofen verwaltet (die IG erstellt einen Jahresplan zur Verwaltung der Termine) und im Internet unter www.eckelsheim.de veröffentlicht.

§2 Heizmaterial und Betrieb

1.Grundsätzlich wird das von der IG bereitgestellte Holz zum Betrieb verwendet. Es muss ausschließlich Buchenholz genutzt werden.
2.Mitgebrachtes Brennmaterial darf nur nach Freigabe durch ein Mitglied der IG genutzt werden. Es ist nur sauberes (d. H. ohne Fremdanhaftungen) Buchenholz zu verwenden.
3.Der Dorfbackofen darf nur durch einen eingewiesene Heizer angeheizt werden. Die Berechtigung hierzu erteilt die IG.
4.Kann kein Heizberechtigter benannt werden, wird zu jedem Backgang, ob öffentlich oder privat, ein Heizer der IG gestellt. Das Entgeld ist in § 4 Abs. 4. geregelt.
5.Der Dorfbackofen und der dazugehörige Platz sind nach jeder Nutzung vollständig zu reinigen und der angefallene Müll ist zu entsorgen.
6.Überschüssiges Brennmaterial kann der IG zurück gegeben werden. Ein Guthaben wird mit dem Nutzungsentgelt verrechnet.
7.Um ein unbefugtes Heizen oder Verschmutzungen zu verhindern ist der Dorfbackofen verschlossen. Jede Art von Vandalismus oder missbräuchliche Nutzung wird zur Anzeige gebracht und geahndet. Schlüssel sind beim Ortsbürgermeister und der IG vorhanden.

§3 Termine

1.Die Termine der Ortsgemeinde werden im Jahresplan aufgenommen.
2.Je nach Anfragen / Bedarf werden öffentliche Backtage festgelegt. Diese werden im Nachrichtenblatt und/oder Aushang bekannt gegeben. Der jeweils gültige Kalender mit den schon belegten Terminen wird im Internet unter www.eckelsheim.de veröffentlicht. Für eine Teilnahme an den öffentlichen Backtagen ist eine Anmeldung bei der IG zwingend erforderlich. Dies kann telefonisch oder schriftlich (Papier oder email) bei einem Mitglied der IG erfolgen. Ist die Kapazität des Dorfbackofens für einen bestimmten Backtag noch nicht ausgeschöpft, kann auch kurzfristig noch mitgebacken werden.
3.Backgänge für alle sonstigen Interessenten sind rechtzeitig mit der IG abzusprechen. Erst nach Bestätigung durch die IG kann der Termin wahrgenommen werden.
4.Fallen an einem Backtag mehrere Termine an, wird die Nutzung nach §1 Abs.1-4 geregelt.
5.Besteht die Möglichkeit an einem Tag mehrere Backgänge durchzuführen, bestimmt der Heizer die Reihenfolge und Dauer der Backgänge.

§4. Nutzungsentgelt (Die Höhe wird nach Gründung der IG festgelegt)

1.Das Buchenholz wird von der IG zum jeweils marktüblichen Preis geordert.
2.Die erforderliche Menge pro Backgang muß noch ermittelt werden und wird als Nachtrag zum „Backpapier“ bekannt gegeben.
3.Für die öffentlichen Backtage wird ein Pauschalbetrag erhoben. Die Höhe des Betrages errechnet sich aus der Anzahl der Backgänge.
4.Der Heizer arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich, erhält jedoch je nach Aufwand eine Aufwandsentschädigung in Form von Backwaren oder xx,xx €/Backgang. Dies ist vorher festzulegen.

§5 Ausschluss Haftung

1.Für das Gelingen des Backganges kann keine Gewähr übernommen werden.
2.Die Gemeinde sowie die IG übernehmen keinerlei Haftung für das ihr anvertraute Backgut.
3.Jeder, der für einen Backgang mitgebrachte Backwaren dem jeweiligen Heizer überlässt, kann davon ausgehen, dass diese Backwaren mit der notwendigen Sorgfalt behandelt werden. Sollte dennoch ein Backgang misslingen, besteht keinerlei Haftungsanspruch gegen den Heizer, die IG oder die Ortsgemeinde.
4.Bei reinen Privatveranstaltungen nach §1 Abs.3 ist der jeweilige Auftraggeber alleine für das Gelingen des Backgutes verantwortlich. Der Heizer ist im Auftrag des Auftraggebers tätig und überwacht lediglich die ordnungsgemäße Beheizung und Bedienung des Ofens.
5.Beratungen von Seiten des Heizers über die Backdauer und Temperatur sind unverbindlich und dürfen nur als Schätzwerte betrachtet werden. Hierzu dient auch das beim Dorfbackofen hinterlegte Info-Buch über die bereits durchgeführten Backvorgänge und deren Ergebnis.

Eckelsheim, den 2. November 2006

das_backpapier.1162477091.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.11.2006 17:23 (Externe Bearbeitung)